IGP

Was ist IGP überhaupt?

Man versteht darunter die Ausbildung von Gebrauchshunden nach der internationalen Prüfungsordnung der FCI.

Von der FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE kurz FCI wurde im Januar 2012 der Leitfaden für die internationalen Gebrauchshundprüfungen und die internationale Fährtenhundprüfung der FCI herausgegeben.

 

Die IGP– Ausbildung,

früher  „Schutzhundsport“ genannt, ist der älteste Zweig der Hundeausbildung. In den Disziplinen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst wird die Vielseitigkeit des Hundes gefordert und gefördert. Die Ausbildung eines Hundes in diesen Disziplinen erfordert Sachverstand, Geduld, Einfühlungsvermögen, Verantwortung und nicht zuletzt Selbstdisziplin des Hundeführers. In jeder der drei Sparten Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst muss der Hund zum Bestehen der IGP Prüfung eine geforderte Mindestpunktzahl erreichen. Außerdem gibt es drei verschiedene Prüfungsstufen: I I, II und III, wobei die Anforderungen stetig gesteigert werden.

 

Die Fährtenhund - Ausbildung

grundsätzlich können alle Hunde zum Fährtenhund ausgebildet werden.
Das Alter des Hundes ist für die Ausbildung nicht sehr wichtig, aber auch hier gilt: "Früh übt sich." So kann man schon mit einem Hund die Fährtenarbeit im Alter von 2-3 Monaten beginnen. Aber auch älteren Hunden kann immer noch das Fährten antrainiert werden. Fährtenhundausbildung ist Fleißarbeit, je nach Veranlagung und Vorhaben kann man entweder täglich Üben oder auch nur 2-3 Mal wöchentlich aber wie dem auch sei, Fährtenhundausbildung ist ein sehr zeitaufwendiges Hobby. Aber es lohnt sich und macht ungeheuren Spaß. In der Fährtenarbeit gibt es zwei Prüfungsstufen: FH 1 und FH 2, wobei auch hier die Anforderung gesteigert wird.

Bevor ein Hund erstmalig eine IPO – Prüfung oder eine Fährtenhund - Prüfung ablegen darf, muss er die Ausbildung zum verkehrssicheren Begleithund durchlaufen und in einer Prüfung bestanden haben.

 

Fährtenarbeit (Abt. A),

Auf einer von Menschen gelegten „Spur“ werden Gegenstände vom Fährtenleger gelegt, die später vom suchenden Hund aufgefunden und angezeigt werden sollen.
Entsprechend der verschiedenen Prüfungsstufen steigen die Anforderungen an Hund und Hundeführer. Wird bei der Stufe I die Fährte noch vom Hundeführer selbst gelegt, muss das Team später die vom Fährtenleger getretene Fährte ausarbeiten und die „verlorenen“ Gegenstände auffinden. Dabei wird die Zeitspanne zwischen Legen und Absuchen immer größer, die Längen der Fährten und auch die Fährtenformen ändern sich. Bereits im Welpenalter besteht die Möglichkeit, mit der Fährtenausbildung zu beginnen. Einer Spur mit der Nase zu folgen, ist dem Hund angeboren.

Zertretene Gräser, Kleinstlebewesen, die verletzte Ackerkrume, all’ die für uns nicht wahrnehmbaren Gerüche, leiten den Hund und lassen ihn schnell zu seinem Triebziel gelangen. Mit Anleitung seines „Rudelführers“ Mensch stellt der Hund die gewünschten Verknüpfungen her und sucht gezielt die vom Menschen geschaffene Duftstraße. Unter Ausnutzung z.B. des Futtertriebes gelingt es, die Verknüpfung „Fährte suchen – Futter finden“, herzustellen. Damit ist der Einstieg geschafft.

 

Spezialisten in der Fährtenarbeit beweisen das Können ihres Hundes in den Prüfungsstufen: FH 1 und FH 2. Hier treffen sich die besten „Nasentiere“ und stellen ihr Können auf einer 1200 und 1800 Schritt langen und mindestens 3 Stunden alten Fährte unter Beweis.

 

Unterordnung (Abt. B)

Der Gehorsam bildet die Grundlage für das harmonische Zusammenwirken von Hundesportler und Hund. Hunde besitzen die Gabe, sich den Gegebenheiten äußerst flexibel anzupassen. Dabei versuchen sie, Freiräume in der Sozialordnung zu besetzen. Mit dieser Erkenntnis ist es umso wichtiger, dem Hund klare, verständliche Regeln aufzugeben. Ein richtig ausgebildeter Hund wird sich immer freudig unterordnen, ist er doch ein soziales Wesen, das im Rudel in einer stark hierarchisch gegliederten Ordnung lebt und es gewohnt ist, Führungspersonen anzuerkennen.

Bei der Vielseitigkeitsprüfung wird in der Abteilung B die Durchführung jeder Einzelübungen vom Leistungsrichter bewertet. Nach der Addition der Einzelergebnisse wird eine Gesamtnote für die Unterordnungsleistung vergeben. Dabei ist das Mindestergebnis von 70 Punkten zum Bestehen der Unterordnung erforderlich. Die unterschiedlichen Prüfungsstufen bauen aufeinander auf und enthalten neben den Übungen Freifolge, Sitz, Platz und Steh das Apportieren auf ebener Erde und das Überwinden von Hindernissen.

 

Schutzdienst (Abt. C)

Bei der Schutzdienstausbildung wird mit weitgehend aggressionslosen Methoden das natürliche Kampf- und Raufverhalten des Hundes kanalisiert. Das Kämpfen um die Beute mit dem Helfer weckt keine Aggressionen, häufig werden gerade hier Aggressionen abgebaut. Schutzdienst unter fachlicher Anleitung kann das Sozialverhalten unserer Hunde fördern. Einem Fehlverhalten des Hundes kann somit von Grund auf entgegen gewirkt werden. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein sind unabdingbare Vorbedingungen, um eine Sportgebrauchshundausbildung erfolgreich abzuschließen.

In einer IGP - Prüfung können Hunde, die nicht in der Hand des Hundeführers stehen und absoluten Gehorsam bei der Arbeit am Helfer zeigen, die Prüfung nicht bestehen.

Die Leistungsfähigkeit eines gut veranlagten Hundes wird durch sachgerechte Ausbildung unter guter Zusammenarbeit zwischen Hundeführer, Ausbilder und Schutzdiensthelfer gefördert.

Trieb, Selbstsicherheit und Belastbarkeit (TSB) sind neben absoluter Führigkeit wesentliche Bestandteile bei der Prüfung des Gehorsams unter Belastung. Bei der Bewertung TSB werden die Wesensveranlagungen des Hundes beschrieben:

Große Arbeitsbereitschaft, klares Triebverhalten, zielstrebiges Ausführen der verlangten Übungen, selbstsicheres Auftreten, uneingeschränkte Aufmerksamkeit und außergewöhnlich großes Belastungsvermögen zeichnen einen Hund aus, der über ausgeprägte Triebveranlagungen, Selbstsicherheit und Belastbarkeit verfügt.